Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 1. Kammer - vom 19. Dezember 2017 geändert. Der im Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 20. Oktober 2017 festgesetzte, von dem Beklagten und der Beigeladenen je zur Hälfte an den Kläger zu erstattende Kostenbetrag wird auf 5.958,75 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Ihre außergerichtlichen Kosten der Verfahren in beiden Rechtszügen tragen die Hauptbeteiligten und die Beigeladene selbst. Gerichtsgebühren werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
Die nach §
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