Das Verfahren wird eingestellt.
II.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts R* ... vom 4. Juni 2018 ist in Nummer I und II wirkungslos geworden.
III.Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
IV.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.370,40 Euro festgesetzt.
Mit Schriftsätzen vom 13. August 2018 und vom 30. Oktober 2018 haben die Beteiligten übereinstimmend das Verfahren für erledigt erklärt. Das Verfahren war deshalb analog §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|