OVG Niedersachsen, Urteil vom 02.11.1999 - Aktenzeichen 7 L 3034/97
DRsp Nr. 2000/5534
Erstattung von Förderzinsen im Bergrecht
»1. Auch vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes gehörten das Recht des Staates zur Verfügung über die bergfreien Bodenschätze und die Vereinbarung einer Gegenleistung für die Übertragung des Gewinnungsrechts (Förderzins) zum Bereich des öffentlichen Rechts.2) Wegen der Förderung von Erdgas und Erdöl aus dem Vorkommen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet im Untergrund der Emsmündung hat der deutsche Berechtigte Förderzinsen nur insoweit zu entrichten, als ihm diese Bodenschätze aufgrund des Zusatzabkommens zum Ems-Dollart-Vertrag und der mit dem niederländischen Berechtigten getroffenen Vereinbarungen als deutsche Erdgas- und Erdölmengen zustehen.3. Das Land Niedersachsen kann sich als Empfänger der rechtsgrundlos erlangten Förderzinsen nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3BGB) berufen.
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