Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 29. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
I
Die klagende Wohnungsverwaltungsgesellschaft wendet sich gegen die Forderung des beklagten Rentenversicherungsträgers, den vom Konto einer verstorbenen Versicherten für die Miete eingezogenen Betrag von 757,87 Euro zu erstatten.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|