LG Schweinfurt, vom 16.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 499/90
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Bauprozeß
OLG Bamberg, Beschluß vom 08.09.1993 - Aktenzeichen 3 W 67/93
DRsp Nr. 1997/7277
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Bauprozeß
Im Bauprozeß sind die Kosten für die Beauftragung eines Privatgutachters mit der Überprüfung eines Aufmaßes nicht erstattungsfähig, wenn auf Seiten des Auftragnehmers ein Architekt eingeschaltet ist. Denn die Rechnungsprüfung ist ausdrücklich eine der vom Architekten zu erbringenden, durch dessen übliche Gebühren regelmäßig abgegoltenen Grundleistungen.