Erstattungsfähigkeit von Rechtsvertretungs- und Sachverständigenkosten bei Enteignung und vorzeitiger Besitzeinweisung
BGH, Urteil vom 13.11.1975 - Aktenzeichen III ZR 76/74
DRsp Nr. 1996/14791
Erstattungsfähigkeit von Rechtsvertretungs- und Sachverständigenkosten bei Enteignung und vorzeitiger Besitzeinweisung
Rechtsvertretungs- und Sachverständigenkosten sind nach Abs. 1 Nr. 1 zu erstatten, aber nur, wenn es zur Enteignung kommt. Entsprechendes gilt für die vorzeitige Besitzeinweisung.