VGH Bayern - Beschluss vom 08.11.2021
15 CS 21.2449
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 63 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 02.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 S 21.1022

Erteilung der Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans mit der Baugenehmigung hinsichtlich Nachbarschutzes

VGH Bayern, Beschluss vom 08.11.2021 - Aktenzeichen 15 CS 21.2449

DRsp Nr. 2021/17551

Erteilung der Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans mit der Baugenehmigung hinsichtlich Nachbarschutzes

Tenor

I.

Die Beschwerde wird verworfen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 63 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich als Eigentümer eines Nachbargrundstücks (FlNr. ****/72 der Gemarkung O********) gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung auf der östlich angrenzenden FlNr. ****/73 derselben Gemarkung (im Folgenden: Baugrundstück). Das Baugrundstück und das Antragstellergrundstück liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans der Standortgemeinde, der u.a. für den betroffenen Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt.