Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor rechtswidrig versagter Baugenemigung [hier: Bauwichgarage]
BVerwG, Urteil vom 14.05.1968 - Aktenzeichen IV C 56.65
DRsp Nr. 2009/19304
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor rechtswidrig versagter Baugenemigung [hier: Bauwichgarage]
Eine Behörde, die eine Baugenehmigung rechtswidrig abgelehnt hat, darf nach Erlaß einer Veränderungssperre eine Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BBauG nicht versagen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen und sonstige Hindernisgründe fehlen.