VGH Bayern - Beschluss vom 08.11.2021
15 CS 21.2447
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 63 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 02.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 S 21.1021

Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgaragen und Stellplätzen hinsichtlich Nachbarschutzes und Rücksichtnahmegebots; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

VGH Bayern, Beschluss vom 08.11.2021 - Aktenzeichen 15 CS 21.2447

DRsp Nr. 2021/17550

Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben "Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgaragen und Stellplätzen" hinsichtlich Nachbarschutzes und Rücksichtnahmegebots; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Tenor

I.

Die Beschwerde wird verworfen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 63 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich als Miteigentümer eines Nachbargrundstücks (FlNr. ****/75 der Gemarkung O********) gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung auf der nördlich angrenzenden FlNr. ****/73 derselben Gemarkung (im Folgenden: Baugrundstück). Das Baugrundstück und das Antragstellergrundstück liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans der Standortgemeinde, der u.a. für den betroffenen Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt.