Die Beschwerde wird verworfen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich als Miteigentümer eines Nachbargrundstücks (FlNr. ****/75 der Gemarkung O********) gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung auf der nördlich angrenzenden FlNr. ****/73 derselben Gemarkung (im Folgenden: Baugrundstück). Das Baugrundstück und das Antragstellergrundstück liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans der Standortgemeinde, der u.a. für den betroffenen Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt.
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