Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 10.000 € festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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