OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 19.06.2023
7 A 110/22
Normen:
BauO (2018) § 48; BauGB § 13a;
Vorinstanzen:
VG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 1538/19

Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Einrichtung mit 69 Pflegeplätzen hinsichtlich der Verstöße gegen das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot und Nachbarschutzes; Vorhabenbedingte Lärmbeeinträchtigungen durch die Stellplatznutzung von Kfz

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.06.2023 - Aktenzeichen 7 A 110/22

DRsp Nr. 2023/8123

Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Einrichtung mit 69 Pflegeplätzen hinsichtlich der Verstöße gegen das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot und Nachbarschutzes; Vorhabenbedingte Lärmbeeinträchtigungen durch die Stellplatznutzung von Kfz

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 10.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauO (2018) § 48; BauGB § 13a;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.