OVG Saarland - Beschluss vom 25.03.2011
2 B 100/11
Normen:
BauGB § 2 Abs. 1; BauGB § 34; BauGB § 36; BauGB § 212a; VwGO § 80; VwGO § 80a; BauNVO § 16; BauNVO § 21; BauNVO § 23; GG Art. 28; LBO § 72;
Vorinstanzen:
VG Saarlouis, vom 17.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 2428/10

Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 2 Garagen und 4 PKW Stellplätzen; Auflösung einer planungsrechtlich gewünschten homogenen Baustruktur; Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen von Gemeinden bei der Geltendmachung einer Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts

OVG Saarland, Beschluss vom 25.03.2011 - Aktenzeichen 2 B 100/11

DRsp Nr. 2011/8723

Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 2 Garagen und 4 PKW Stellplätzen; Auflösung einer planungsrechtlich gewünschten homogenen Baustruktur; Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen von Gemeinden bei der Geltendmachung einer Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts

Der Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen gilt auch für Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden. Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.