VGH Bayern - Beschluss vom 09.02.2018
9 CS 17.2099
Normen:
BayBO Art. 59 S. 1; BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 10 Abs. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 26.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 S 17.1075

Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Wochenendhauses mit Garage und Nebengebäude unter Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Geschossigkeit, Geschossflächenzahl und Dachneigung; Rechtsschutz des Nachbarn i.R.v. Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

VGH Bayern, Beschluss vom 09.02.2018 - Aktenzeichen 9 CS 17.2099

DRsp Nr. 2018/13400

Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Wochenendhauses mit Garage und Nebengebäude unter Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Geschossigkeit, Geschossflächenzahl und Dachneigung; Rechtsschutz des Nachbarn i.R.v. Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren selbst.

III.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 59 S. 1; BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 10 Abs. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die den Beigeladenen vom Landratsamt Schweinfurt mit Bescheid vom 10. April 2017 erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines Wochenendhauses mit Garage und Nebengebäude.