VGH Bayern - Beschluss vom 13.10.2021
9 CS 21.2211
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 06.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 S 21.804

Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung

VGH Bayern, Beschluss vom 13.10.2021 - Aktenzeichen 9 CS 21.2211

DRsp Nr. 2021/17086

Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsteller tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen die den Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage.

Die Beigeladenen sind Eigentümer des Grundstücks FlNr. **** Gemarkung A************. Das Baugrundstück liegt nordöstlich in ansteigendem Gelände zum Grundstück der Antragsteller, FlNr. ****** Gemarkung A************. Sämtliche Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3/16 der Antragsgegnerin aus dem Jahr 1987, der ein reines Wohngebiet festsetzt und u.a. Festsetzungen zu Mindestgrenzabständen, der Zahl der Vollgeschosse und der Traufhöhe trifft.