Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Anbringung einer beleuchteten Plakatanschlagtafel mit den Maßen 2,80 m mal 3,80 m an der südöstlichen Außenwand des auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung A ... (H ... Straße) befindlichen Hauptgebäudes auf Höhe dessen ersten Obergeschosses.
Den Baugenehmigungsantrag der Klägerin vom 18. Januar 2018 lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 15. Mai 2018 ab. Auf die von der Klägerin erhobene Klage hob das Verwaltungsgericht den versagenden Bescheid auf und verpflichtete die Beklagte, der Klägerin die Baugenehmigung zur Anbringung der Plakatanschlagtafel zu erteilen. Hiergegen richtet sich der Antrag auf Zulassung der Berufung der Beklagten.
II.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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