Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 12. April 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
I.
Der Antragsteller begehrt im vorläufigen Rechtsschutz die Erteilung einer Baugenehmigung für die Anbringung eines Werbeplakats.
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