VGH Bayern - Beschluss vom 01.12.2020
1 ZB 20.1282
Normen:
BauGB § 35 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 23.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 17.2445

Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Traktorgarage mit Dachterrasse

VGH Bayern, Beschluss vom 01.12.2020 - Aktenzeichen 1 ZB 20.1282

DRsp Nr. 2021/823

Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Traktorgarage mit Dachterrasse

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 2;

Gründe

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Traktorgarage mit (Dach-)Terrasse an der Südseite einer im Außenbereich gelegenen ehemaligen Tenne, in der sich nunmehr zwei Wohnungen befinden.