Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Traktorgarage mit (Dach-)Terrasse an der Südseite einer im Außenbereich gelegenen ehemaligen Tenne, in der sich nunmehr zwei Wohnungen befinden.
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