Die Anträge des Beklagten und der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24. September 2020 werden abgelehnt.
Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Klägerin jeweils zur Hälfte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 30.000 Euro festgesetzt.
Die Anträge des Beklagten und der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das im Tenor bezeichnete Urteil bleiben ohne Erfolg. Keiner der angeführten Zulassungsgründe ist gegeben.
I.
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