OVG Saarland - Beschluss vom 18.06.2018
2 B 104/18
Normen:
BauGB § 2 Abs. 1; BauGB § 15; BauGB § 36 Abs. 1 S. 1 und S. 3; LBO § 70 Abs. 2 S. 2; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 19.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 1522/17

Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Industriegebäudes in eine Spielhalle mit acht Spielgeräten; Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde bzgl. Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zur formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit

OVG Saarland, Beschluss vom 18.06.2018 - Aktenzeichen 2 B 104/18

DRsp Nr. 2018/8785

Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Industriegebäudes in eine Spielhalle mit acht Spielgeräten; Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde bzgl. Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zur formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19.2.2018 - 5 L 1522/17 - wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 2 Abs. 1; BauGB § 15; BauGB § 36 Abs. 1 S. 1 und S. 3; LBO § 70 Abs. 2 S. 2; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Industriegebäudes in eine Spielhalle mit acht Spielgeräten.