OVG Saarland - Urteil vom 20.08.2020
2 A 305/19
Normen:
BauGB SL § 133; BauGB SL § 139;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 23.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2535/16

Erteilung einer Baugenehmigung für eine beleuchtete Werbeanlage im vereinfachten Verfahren

OVG Saarland, Urteil vom 20.08.2020 - Aktenzeichen 2 A 305/19

DRsp Nr. 2020/15997

Erteilung einer Baugenehmigung für eine beleuchtete Werbeanlage im vereinfachten Verfahren

1. Die Festsetzung "Wohn- und Geschäftshausbebauung" in dem aufgrund des Gesetzes über Planung und Städtebau im Saarland vom 30.7.1948 (Amtsblatt S. 1189) ergangenen altrechtlichen Ortsplan aus dem Jahr 1954 entspricht unter Berücksichtigung der für das in Rede stehende Gebiet vorgesehenen Zweckbestimmung und der Regelungen der Baunutzungsverordnung als Auslegungshilfe nach heutigem Begriffsverständnis der Gebietskategorie eines Allgemeinen Wohngebietes (§ 4 BauNVO).2. Der Ortsplan hatte auch nach Inkrafttreten des saarländischen Baugesetzes vom 19.7.1955 (Amtsblatt S. 1159) Bestand und unterlag weder der zeitlichen Beschränkung der Geltungsdauer auf 30 Jahre für die auf der Grundlage der §§ 14 ff. BauG erlassenen Bauolizeiverordnungen noch der in § 173 Abs. 4 BBauG 1960 vorgesehenen Befristung auf längstens fünf Jahre.3. Die hier vorliegende Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO ist auch nicht funktionslos geworden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Mai 2018 - 5 K 2535/16 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.