Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Mai 2018 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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