OVG Saarland - Beschluss vom 13.08.2018
2 B 179/18
Normen:
LBO § 7 Abs. 1 S. 3; BauNVO § 22 Abs. 2 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 2019, 778
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 03.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 231/18

Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren für den Anbau eines Wohnhauses; Abwehrrecht eines Nachbarn bei Vorliegen eines Doppelhauses oder einer Hausgruppe

OVG Saarland, Beschluss vom 13.08.2018 - Aktenzeichen 2 B 179/18

DRsp Nr. 2018/15212

Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren für den Anbau eines Wohnhauses; Abwehrrecht eines Nachbarn bei Vorliegen eines Doppelhauses oder einer Hausgruppe

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3. Mai 2018 - 5 L 231/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- € festgesetzt.

Normenkette:

LBO § 7 Abs. 1 S. 3; BauNVO § 22 Abs. 2 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

I.

1. 2.