Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3. Mai 2018 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- € festgesetzt.
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