Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer beidseitig beklebbaren City-Star Werbeanlage auf Monofuß auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung F* ...
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