VGH Bayern - Beschluss vom 10.04.2018
1 ZB 17.3
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 14.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 15.2475

Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer eingeschossigen Containeranlage für die Unterbringung von 34 Asylbewerbern in einem allgemeinen Wohngebiet; Annahme eines Nachbarschutzes

VGH Bayern, Beschluss vom 10.04.2018 - Aktenzeichen 1 ZB 17.3

DRsp Nr. 2018/6375

Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer eingeschossigen Containeranlage für die Unterbringung von 34 Asylbewerbern in einem allgemeinen Wohngebiet; Annahme eines Nachbarschutzes

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe