Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500.- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Gründe für eine Änderung der angefochtenen Entscheidung hat die Antragstellerin nicht dargetan. Der Senat ist dabei nach §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|