Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Erteilung einer Baugenehmigung an die Beigeladene zur Errichtung einer psychosomatischen Klinik.
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