Die Klage wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 02. September 2021 abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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