Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 366.000,-- Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Gastronomie- und Gewerbeflächen in vier Spielhallen und ein Sportcafé.
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