VGH Bayern - Beschluss vom 14.12.2020
1 ZB 18.1166
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
VG München, vom 08.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 16.572

Erteilung einer Genehmigung für ein bereits verwirklichtes Vorhaben auf dem im Außenbereich gelegenen Grundstück

VGH Bayern, Beschluss vom 14.12.2020 - Aktenzeichen 1 ZB 18.1166

DRsp Nr. 2021/855

Erteilung einer Genehmigung für ein bereits verwirklichtes Vorhaben auf dem im Außenbereich gelegenen Grundstück

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe

Der Kläger begehrt die Erteilung einer Genehmigung für ein bereits verwirklichtes Vorhaben auf dem im Außenbereich gelegenen Grundstück FlNr. ..., Gemarkung L* ...

Das Landratsamt genehmigte für dieses Grundstück mit Bescheid vom 3. März 2010 den Neubau eines Garagengebäudes für Maschinen und Geräte zur Bearbeitung der Langlaufloipe und zur Schneeräumung in Holzkonstruktion. Bei einer Baukontrolle am 10. August 2010 stellte das Landratsamt fest, dass das Gebäude planabweichend errichtet wurde, u.a. wurde es in massiver Ziegelbauweise gefertigt. Im nordwestlichen Bereich des Gebäudes wurde entgegen der Eingabeplanung ein separat von außen zugänglicher, ca. 22 qm großer Aufenthaltsraum nebst WC verwirklicht, der der Unterbringung eines Waldkindergartens dienen sollte. Trotz einer innerhalb der Rohbauphase verfügten Baueinstellung wurde das Vorhaben fertiggestellt.