Die Verfahren 22 ZB 14.2823 und 22 ZB 14.2825 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.
III.Die Klägerin trägt die Kosten der Antragsverfahren.
IV.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren 22 ZB 14.2823 auf 10.000 Euro und für das Antragsverfahren 22 ZB 14.2825 auf 15.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (Table-Dance) und einer gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Tanzbar mit Table-Dance.
Für das im Gewerbegebiet "H..." gelegene Betriebsgrundstück wurde dem damaligen Bauherrn mit Bescheid vom 23. Oktober 1991 eine Baugenehmigung für den Neubau einer Tanzbar erteilt.
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