Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beigeladenen je zur Hälfte.
IV.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 60.000 Euro festgesetzt.
Der Beigeladene zu 1 ist die Standortgemeinde einer von der Antragstellerin geplanten Windenergieanlage; der Beigeladene zu 2 ist eine Nachbargemeinde. Die Antragstellerin begehrt die gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung der ihr vom Antragsgegner erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb dieser Windenergieanlage, nachdem die Beigeladenen jeweils Klage gegen die Genehmigung erhoben haben.
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