Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 27. September 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg.
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