Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 30. August 2017 wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. als Gesamtschuldner. Die Beigeladene zu 2. trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 60.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|