Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird unter Abänderung des erstinstanzlich festgesetzten Streitwerts für das Verfahren beider Instanzen auf 30.000,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg.
Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat nach Maßgabe des §
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. März 2016 -
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