Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - 7. Kammer - vom 29. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
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