OVG Niedersachsen - Urteil vom 11.08.2021
7 LB 16/12
Normen:
FStrG § 8 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 29.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 3236/18

Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Herstellung einer Zufahrt von einem Grundstück zu einer Bundesstraße

OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2021 - Aktenzeichen 7 LB 16/12

DRsp Nr. 2021/14221

Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Herstellung einer Zufahrt von einem Grundstück zu einer Bundesstraße

Einer Klage auf Verpflichtung zur Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung einer Zufahrt auf eine Bundesstraße nach § 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Grundstück, für das die Zufahrt genehmigt werden soll, nicht unmittelbar an die Bundesstraße grenzt, sondern von dieser durch das Grundstück eines Dritten getrennt ist, für das der die Zufahrt Begehrende kein Überfahrtsrecht innehat. Anders verhält es sich insbesondere dann, wenn der Dritte für das von der Bundesstraße "abgetrennte" Grundstück eine ein Überfahrtsrecht beinhaltende beschränkte persönliche Dienstbarkeit an seinem Grundstück bestellt hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - 7. Kammer - vom 29. Mai 2020 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.