Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 5. Kammer - vom 13.05.2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Sperrzeitaufhebung.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin des von ihr selbst bewohnten Reihenhauses in der Bernhardstraße ... in Bremen. In der Bernhardstraße ..., dem übernächsten Reihenhaus, betreibt die Beigeladene die Diskothek "...".
1. 2. a) b)
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