OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.12.2018
7 A 2419/17
Normen:
BauGB § 35 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 28 K 4648/16

Erteilung eines Bauvorbescheides für ein Vorhaben im Außenbereich i.R.d. Flächennutzungsplans

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.12.2018 - Aktenzeichen 7 A 2419/17

DRsp Nr. 2019/603

Erteilung eines Bauvorbescheides für ein Vorhaben im Außenbereich i.R.d. Flächennutzungsplans

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 2;

Gründe

Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg.

Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu den allein geltend gemachten ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, der Kläger habe keinen Anspruch auf Erteilung des begehrten Bauvorbescheides, da das Vorhaben im Außenbereich liege und als sonstiges Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspreche.

Die Richtigkeit dieser rechtlichen Wertung hat der Kläger nicht hinreichend in Zweifel gezogen.