Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 13. Juli 2021 wird geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 19. Mai 2021 wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 85.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beigeladene wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zugunsten des Antragstellers, der einen Zurückstellungsbescheid des Antragsgegners angreift.
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