Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen einen der Beigeladenen erteilten Bauvorbescheid und die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "B* ... ..." unter Ersetzung ihres Einvernehmens.
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