Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer, Einzelrichter - vom 16. Mai 2019 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
Der auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils vom 16. Mai 2019 (§
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