VGH Bayern - Beschluss vom 15.09.2020
15 ZB 19.2405
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 1; BayBO Art. 68 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 24721
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 29.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 18.556

Erteilung eines Bauvorbescheids zur Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens Umbau der Filiale mit Erweiterung der Verkaufsfläche sowie Umbau Parkplatz; Befreiung von der festgesetzten Verkaufsflächenbegrenzung

VGH Bayern, Beschluss vom 15.09.2020 - Aktenzeichen 15 ZB 19.2405

DRsp Nr. 2020/14708

Erteilung eines Bauvorbescheids zur Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens "Umbau der Filiale mit Erweiterung der Verkaufsfläche sowie Umbau Parkplatz"; Befreiung von der festgesetzten Verkaufsflächenbegrenzung

Tenor

I.

Die Berufung wird zugelassen.

II.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren vorläufig auf 18.375 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 1; BayBO Art. 68 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin beantragte erfolglos die Erteilung eines Bauvorbescheids zur Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens "Umbau der ...-Filiale mit Erweiterung der Verkaufsfläche sowie Umbau Parkplatz" unter Erteilung einer Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 1.2 des im Jahr 2013 als Satzung beschlossenen (Änderungs-) Bebauungsplans der Beigeladenen "Gewerbegebiet West / Deckblatt 6", wonach für das auf dem Baugrundstück (FlNr. 1360, Gemarkung V ...) ausgewiesene Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Lebensmitteldiscounter" eine Verkaufsflächenbegrenzung (maximal 1.020 m2) reglementiert ist.