Der Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 25. Juni 2019 wird abgelehnt.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 330.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Hat das Verwaltungsgericht - wie vorliegend - seine Entscheidung auf mehrere, jeweils selbstständig tragende Gründe gestützt, ist die Berufung gemäß §
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2019 -
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|