OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 30.05.2023
2 L 103/21.Z
Normen:
BauGB § 1a Abs. 3 S. 3; BauGB § 9 Abs. 1a S. 1 Alt. 2; BauGB § 31 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 22.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 140/19

Erteilung eines Vorbescheids und einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung von 10 Pkw-Stellplätzen auf einer öffentlichen Grünfläche; Anordnung einer öffentlichen Grünfläche mit Anpflanzungen als Ausgleichsmaßnahmen für entstandene Eingriffe durch den Straßenbau

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.05.2023 - Aktenzeichen 2 L 103/21.Z

DRsp Nr. 2023/8203

Erteilung eines Vorbescheids und einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung von 10 Pkw-Stellplätzen auf einer öffentlichen Grünfläche; Anordnung einer öffentlichen Grünfläche mit Anpflanzungen als Ausgleichsmaßnahmen für entstandene Eingriffe durch den Straßenbau

Zur Frage, ob eine Befreiung von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche zur Errichtung von Pkw-Stellplätzen die Grundzüge der Planung berühren würde.

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 22. Juni 2021 - 2 A 140/19 HAL - wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.

Der Streitwert wird für das Rechtsmittelverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1a Abs. 3 S. 3; BauGB § 9 Abs. 1a S. 1 Alt. 2; BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt die Erteilung eines Vorbescheids sowie einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung von 10 Pkw-Stellplätzen auf einer öffentlichen Grünfläche.