Erteilungsbegehren für einen Vorbescheid eines in einer von drei zur Entscheidung gestellten Varianten zu verwirklichenden Wohnbauvorhabens; Teilnahme eines Grundstücks am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit; Grenzziehung zwischen Innen- und Außenbereich
VGH Bayern, Urteil vom 16.06.2015 - Aktenzeichen 1 B 14.2772
DRsp Nr. 2015/15257
Erteilungsbegehren für einen Vorbescheid eines in einer von drei zur Entscheidung gestellten Varianten zu verwirklichenden Wohnbauvorhabens; Teilnahme eines Grundstücks am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit; Grenzziehung zwischen Innen- und Außenbereich
1. Für die Beurteilung, ob ein unbebautes Grundstück als "Baulücke" anzusehen ist, das an einem Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34BauGB teilnimmt, ist entscheidend, ob diese Fläche von einer tatsächlich aufeinanderfolgenden, zusammenhängenden Bebauung geprägt wird. Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um noch als zusammenhängende Bebauung zu erscheinen, ist nicht nach geografischmathematischen Maßstäben, sondern auf Grund einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden. Das betreffende Grundstück muss selbst einen Bestandteil des Zusammenhangs bilden, d.h. selbst am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnehmen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.