VGH Bayern - Urteil vom 16.06.2015
1 B 14.2772
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauO BY Art. 71 S. 1;

Erteilungsbegehren für einen Vorbescheid eines in einer von drei zur Entscheidung gestellten Varianten zu verwirklichenden Wohnbauvorhabens; Teilnahme eines Grundstücks am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit; Grenzziehung zwischen Innen- und Außenbereich

VGH Bayern, Urteil vom 16.06.2015 - Aktenzeichen 1 B 14.2772

DRsp Nr. 2015/15257

Erteilungsbegehren für einen Vorbescheid eines in einer von drei zur Entscheidung gestellten Varianten zu verwirklichenden Wohnbauvorhabens; Teilnahme eines Grundstücks am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit; Grenzziehung zwischen Innen- und Außenbereich

1. Für die Beurteilung, ob ein unbebautes Grundstück als "Baulücke" anzusehen ist, das an einem Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 BauGB teilnimmt, ist entscheidend, ob diese Fläche von einer tatsächlich aufeinanderfolgenden, zusammenhängenden Bebauung geprägt wird. Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um noch als zusammenhängende Bebauung zu erscheinen, ist nicht nach geografischmathematischen Maßstäben, sondern auf Grund einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden. Das betreffende Grundstück muss selbst einen Bestandteil des Zusammenhangs bilden, d.h. selbst am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnehmen.