BFH - Urteil vom 14.05.2014
VIII R 25/11
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz; BGB § 631; BGB § 640; HOAI § 8 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 12.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 3413/07

Ertragsteuerliche Behandlung von Abschlagszahlungen auf Planungsleistungen eines Ingenieurs

BFH, Urteil vom 14.05.2014 - Aktenzeichen VIII R 25/11

DRsp Nr. 2014/14857

Ertragsteuerliche Behandlung von Abschlagszahlungen auf Planungsleistungen eines Ingenieurs

1. Die Gewinnrealisierung tritt bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung ein, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI entstanden ist.2. Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI sind nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz; BGB § 631; BGB § 640; HOAI § 8 Abs. 2;

Gründe

I.