BGH - Urteil vom 10.10.1988
II ZR 92/88
Normen:
Gesetz über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften § 2 Abs. 3;
Fundstellen:
BGHR AktG § 273 Abs. 4 Willenserklärung 1
BGHR BGB § 886 Schuldnerwegfall 1
BGHR BGB § 886 Verjährung 1
BGHR LöschG § 2 Abs. 3 Willenserklärung 1
BGHZ 105, 259
DB 1988, 2557
DRsp I(150)293c
MDR 1989, 142
NJW 1989, 220
Rpfleger 1989, 68
WM 1988, 1750
Vorinstanzen:
OLG München,
LG München,

Erwerb eines mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek belasteten Grundstücks von einer GmbH

BGH, Urteil vom 10.10.1988 - Aktenzeichen II ZR 92/88

DRsp Nr. 1992/2293

Erwerb eines mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek belasteten Grundstücks von einer GmbH

»Wer von einer GmbH ein mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek belastetes Grundstück erworben hat, kann nach Löschung der im übrigen vermögenslosen Gesellschaft im Handelsregister nicht die Beseitigung der Vormerkung mit der Begründung verlangen, der durch sie gesicherte Anspruch könne nicht mehr durchgesetzt werden.«

Normenkette:

Gesetz über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften § 2 Abs. 3;

Tatbestand: