Die Beklagten sind Bauherren und Eigentümer zweier Wohnungen in einer Wohnanlage in F. -D., die im Rahmen einer sog. Bauherrengemeinschaft errichtet wurde. Der Kläger nimmt als Konkursverwalter der Generalübernehmerin und Bauunternehmerin, der Firma Pl. GmbH & Co. KG, die Beklagten auf Zahlung restlichen Werklohns in Anspruch.
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