Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB-Bauvertrags
BGH, Urteil vom 09.10.1986 - Aktenzeichen VII ZR 249/85
DRsp Nr. 1992/3530
Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB-Bauvertrags
»Nach vorzeitiger Beendigung eines VOB-Bauvertrages bedarf es für die Fälligkeit der Vergütung für erbrachte Leistungen oder vergütungsgleicher Forderungen (entgangener Gewinn, Entschädigung) zwar keiner Abnahme des unfertigen Werkes, wohl aber der Erteilung einer Schlußrechnung gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B.«