Die Klägerin hat gemäß Bauvertrag vom 17. August 1955 für den im Verlauf des Rechtsstreits verstorbenen Ehemann der jetzigen Beklagten in München ein Haus im Rohbau errichtet. Sie hat die Schlußrechnung vom 15. September 1956 über 239.741,44 DM ausgestellt und hierauf 200.000 DM erhalten. Den Restbetrag von 39.741,44 DM nebst Zinsen hat sie eingeklagt.
Die Beklagte hat mehrere Rechnungsposten bestritten, Minderungsansprüche geltend gemacht und mit einer Vertragsstrafenforderung sowie mit Schadensersatzansprüchen aufgerechnet.
Der Beklagte hat seinem Architekten R. den Streit verkündet. Dieser ist der Klägerin als Streithelfer beigetreten.
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