VG Darmstadt, vom 09.08.1978 - Vorinstanzaktenzeichen II E 766/76
VGH Hessen, vom 02.09.1983 - Vorinstanzaktenzeichen IV OE 101/78
Fehlende [Teilungs-] Genehmigungsbedürftigkeit bei planfeststellungsbedürftiger Nutzung; Bindungswirkung der Genehmigung auf bebaute Grundstücke
BVerwG, vom 21.02.1986 - Aktenzeichen 4 C 4.84
DRsp Nr. 1992/5588
Fehlende [Teilungs-] Genehmigungsbedürftigkeit bei planfeststellungsbedürftiger Nutzung; Bindungswirkung der Genehmigung auf bebaute Grundstücke
1. Die Teilung eines Außenbereichsgrundstücks zum Zweck einer Nutzung, die einer Planfeststellung bedarf (hier als Autowrackplatz nach § 5 und § 7AbfG) und die nach § 38 BBauG nicht den Zulässigkeitsvoraussetzungen des BBauG § 35 unterliegt, bedarf im Hinblick auf diesen Zweck nicht der Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 BBauG.2. Bedarf die Teilung eines Außenbereichsgrundstücks nur deshalb der Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 BBauG, weil es bebaut ist, so erstreckt sich die Bindungswirkung der Genehmigung nicht auf die mit der Teilung bezweckte - planfeststellungsbedürftige und nicht nach § 35 BBauG zu beurteilende - Nutzung.