VG Stade, vom 12.08.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 280/80
OVG Niedersachsen, vom 08.03.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 122/82
Fehlende Bindungswirkung eines Bescheids der höheren Verwaltungsbehörde über die Nichtigkeit eines Bebauungsplans; Bodenverkehrsrechtliches Negativzeugnis und Berufung auf Fiktionswirkung
BVerwG, vom 21.11.1986 - Aktenzeichen 4 C 37.84
DRsp Nr. 1996/15762
Fehlende Bindungswirkung eines Bescheids der höheren Verwaltungsbehörde über die Nichtigkeit eines Bebauungsplans; Bodenverkehrsrechtliches Negativzeugnis und Berufung auf Fiktionswirkung
1. Ein an die Gemeinde gerichteter Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde, ein genehmigter und bekanntgemachter Bebauungsplan sei nichtig, erzeugt gegenüber Dritten auch dann keine Bindungswirkung, wenn er unanfechtbar geworden ist.2. Ein - falsches, aber bestandskräftiges - Zeugnis, die Teilung eines Grundstücks bedürfe keiner Genehmigung (§ 23 Abs. 2 Satz 1 BBauG), schließt es aus, daß sich der Adressat auf eine zuvor infolge Fristablauf eingetretene Genehmigungsfiktion für die genehmigungsbedürftige Teilung beruft.