Es wird festgestellt, dass die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 002/2019 "Ortsteil R" vom 19. Juni 2019 und die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 002/2019 "Ortsteil R." vom 7. Juni 2021 unwirksam gewesen sind.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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